Die Arbeitsgruppe wird ausschließlich auf der Grundlage konkreter Aufträge der Kommission, der Delegationsleiter oder des Präsidenten in den folgenden Bereichen tätig sein:
- Auslegung des Vertrages und der Geschäftsordnung sowie ggf. weiterer von der Kommission beschlossener Regelungen
- Fortentwicklung der Geschäftsordnung; Erarbeitung ergänzender Regelungen (z.B. Haushaltsregeln, Personalstatut)
- Klärung von Verfahrensfragen
- Organisation der Kommission